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Die Jahreshauptversammlung

Oberstes Organ des Breisgauer Sängerbundes ist die Hauptversammlung. Stimmberechtigt sind die Mitgliedvereine (§ 3,1 der Satzung). Die ordentliche Hauptversammlung wird alljährlich vom Präsidenten einberufen. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt in den Vereinsmiteilungen oder durch schriftliche Einladung, jeweils spätestens vier Wochen vor dem Termin. Die Tagesordnung ist mit der Einberufung bekanntzugeben. Abstimmungen werden in der Regel offen und mit einfacher Stimmenmehrheit durchgeführt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. Anträge zur ordentlichen Hauptversammlung müssen bei schriftlicher Begründung zu dem in der Einberufung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle eingereicht sein. Das Präsidium kann außerordentliche Hauptversammlungen einberufen.

Die nächste Mitgliederversammlung findet statt am:

24. März 2012 in Kirchhofen
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